Widerspruchsverfahren

Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt

Ein abgelehnter oder zu niedrig bewerteter Pflegegrad bedeutet nicht, dass die Entscheidung endgültig ist.
Wir prüfen den Bescheid der Pflegekasse und unterstützen Sie dabei, fundiert Widerspruch einzulegen.

 

Unser Vorgehen

  • Analyse des Bescheids und der MD-Unterlagen:
    Wir überprüfen die fachliche Begründung und erkennen mögliche Bewertungslücken.
  • Erstellung einer Stellungnahme oder eines Gegengutachtens:
    Wir dokumentieren nachvollziehbar, wo die Einschätzung nicht mit der tatsächlichen Pflegesituation übereinstimmt.
  • Formulierung des Widerspruchs:
    Wir helfen Ihnen, den Widerspruch klar und begründet einzureichen.
  • Begleitung bis zur Entscheidung:
    Wir bleiben an Ihrer Seite, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
 

Unser Ziel: Eine faire und realistische Bewertung Ihres Pflegebedarfs.

Kompetenz, die versteht.

Objektivität, die zählt.

Pflegeberatung, Pflegegutachten und Beratungseinsätze

Leistungen

Für Sie tätig in Werdohl, Lüdenscheid, Plettenberg, Altena, Attendorn und Herscheid.

Antragshilfe

Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrades und Vorbereitung auf die Begutachtung.

Widerspruch

Unterstützung bei Ablehnung oder falscher Einstufung durch die Pflegekasse – fachlich und verständlich begleitet.

Pflegeberatung / Beratungseinsatz

Beratung und verpflichtende Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI – persönlich, verständlich und kostenfrei für Pflegegeldempfänger.

Pflegegutachten

Unabhängige Einschätzung Ihres Pflegegrades – fundiert, nachvollziehbar und auf Ihre Situation abgestimmt.

Hilfsmittel­beratung

Beratung zu passenden Hilfsmitteln für mehr Sicherheit und Entlastung im Alltag.

Schulungen

Praxisnahe Schulungen für Angehörige und Pflegepersonal – individuell und verständlich.