Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflichtberatung, die unterstützt statt kontrolliert

Pflegegeldempfänger müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen.
Wir führen diese Beratungen mit Fachwissen, Einfühlungsvermögen und Respekt durch.

Ablauf und Inhalte

  • Hausbesuch: Einschätzung der Pflegesituation und der Qualität der häuslichen Versorgung.

  • Beratung: Praktische Tipps, Hinweise auf Entlastungsangebote und Unterstützung bei Fragen.

  • Nachweis: Erstellung und Übermittlung der Bescheinigung an die Pflegekasse.

 

Häufigkeit der Beratung

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich

  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig. Wir möchten, dass Sie sich gut begleitet fühlen – nicht kontrolliert.

Kompetenz, die versteht.

Objektivität, die zählt.

Pflegeberatung, Pflegegutachten und Beratungseinsätze

Leistungen

Für Sie tätig in Werdohl, Lüdenscheid, Plettenberg, Altena, Attendorn und Herscheid.

Antragshilfe

Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrades und Vorbereitung auf die Begutachtung.

Widerspruch

Unterstützung bei Ablehnung oder falscher Einstufung durch die Pflegekasse – fachlich und verständlich begleitet.

Pflegeberatung / Beratungseinsatz

Beratung und verpflichtende Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI – persönlich, verständlich und kostenfrei für Pflegegeldempfänger.

Pflegegutachten

Unabhängige Einschätzung Ihres Pflegegrades – fundiert, nachvollziehbar und auf Ihre Situation abgestimmt.

Hilfsmittel­beratung

Beratung zu passenden Hilfsmitteln für mehr Sicherheit und Entlastung im Alltag.

Schulungen

Praxisnahe Schulungen für Angehörige und Pflegepersonal – individuell und verständlich.