Beratungseinsätze § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflichtberatung, die unterstützt statt kontrolliert.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen.

Diese Beratung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen – nicht als Kontrolle, sondern als hilfreiche Begleitung im Pflegealltag.

Wir bieten Beratungseinsätze in Werdohl, Lüdenscheid, Plettenberg, Altena, Attendorn und Herscheid an – persönlich, unabhängig und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Die Beratung ist für Sie kostenfrei, da die Pflegekasse die Kosten vollständig übernimmt.

Ablauf eines Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI

  1. Kontaktaufnahme & Terminvereinbarung
    – telefonisch oder per E-Mail

  2. Hausbesuch vor Ort
    – Dauer ca. 30–60 Minuten

  3. Beratungsgespräch
    – Analyse der Pflegesituation, Beantwortung Ihrer Fragen, individuelle Empfehlungen

  4. Bescheinigung für die Pflegekasse
    – wird direkt erstellt und an die Pflegekasse weitergeleitet

Sie möchten einen Beratungseinsatz vereinbaren oder haben Fragen zum Ablauf?
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Der Beratungseinsatz ist keine Kontrolle, sondern eine fachliche Unterstützung im Pflegealltag.

Er bietet die Möglichkeit, gemeinsam die Pflegesituation zu reflektieren, offene Fragen zu klären und individuelle Hilfestellungen zu erhalten – damit die häusliche Pflege langfristig gesichert ist.

Typische Inhalte:

• Überprüfung der Pflegesituation und des tatsächlichen Pflegebedarfs
• Fachliche Tipps und praktische Anregungen zur Pflegeverbesserung
• Hinweise zu Entlastungs- und Unterstützungsleistungen
• Ausstellung und Übermittlung der Pflegekassen-Bescheinigung

Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (alle 6 Monate)

  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (alle 3 Monate)

  • Pflegegrad 1: Beratung freiwillig, aber empfehlenswert

So stellen Sie sicher, dass Ihr Anspruch auf Pflegegeld bestehen bleibt und keine Leistungskürzungen drohen.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des Beratungseinsatzes vollständig.
Für Pflegebedürftige und Angehörige ist die Leistung kostenfrei.

Mit über 30 Jahren Pflegeerfahrung, umfassender Leitungspraxis und unserer Qualifikation als Pflegesachverständige und zertifizierte Pflegeberaterinnen bieten wir Ihnen fachkundige, faire und praxisnahe Unterstützung.

Wir legen Wert auf eine wertschätzende, klare und verständliche Beratung, die Ihnen im Pflegealltag wirklich weiterhilft.

Kompetenz, die versteht.

Objektivität, die zählt.