Nachfolgend erfahren Sie, welches Honorar wir für unsere Dienstleistungen als Pflegesachverständige und Pflegeberate verlangen. Für Privataufträge arbeiten wir grundsätzlich in den Kreisen MK, HSK, OE sowie im Ruhrgebiet. Weitere Gebiete sind auf Anfrage möglich.
Erstellung eines ausführlichen Pflegegutachtens
für Versicherer und Gerichte: gemäß JVEG
für Privatpersonen: auf Anfrage
Erstellung eine pflegefachlich begründeten Widerspruchgutachtens: 225,-€
Vorab-Analyse und Vorbereitung der Begutachtung zur Pflegegradeinstufung: 85,-€ je Stunde, Abrechnung im 15 Minuten Takt
Umfangreiche, unabhängige und individuelle Pflegeberatung mit Schwerpunkt auf die Pflege des Angehörigen, Lösen von Pflegeproblemen usw.: 85,-€ je Stunde, Abrechnung im 15 Minuten Takt
Diese Einsätze werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet und sind für Sie kostenfrei.
Besuch in der Häuslichkeit: 85,-€ pro Stunde
Ab 20 km berechnen wir 0,50 € pro angefahrenen km. Unsere Fahrzeiten berechnen wir mit einem Stundensatz von 45,00 €. Abrechnung erfolgt im 15 Minuten Takt.
Sie möchten einen Beratungseinsatz vereinbaren oder haben Fragen zum Ablauf?
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind, werden mit unserem derzeitigen Stundensatz abgerechnet. In einem Angebot weisen wir die voraussichtlichen Kosten aus; dieses gilt nach Auftragserteilung. Angebotsbestandteile oder Leistungen, die den im Projekt beschriebenen Umfang übersteigen, sowie Leistungen, die während der Projektbearbeitung zusätzlich durch den Kunden anfallen, werden je nach Aufwand (zusätzlich zum bestehenden Angebot) berechnet.
Alle genannten Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher MwSt. und beziehen sich auf den beschriebenen Leistungsumfang. Nachweisliche Minder- oder Mehrleistungen werden gesondert ausgewiesen. Für weitere Details beachten Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.