Zertifizierte Pflegesachverständige & Pflegeberaterin

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflichtberatung, die unterstützt statt kontrolliert

Pflegegeldempfänger müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen.
Ich führe diese Beratungen mit Fachwissen, Einfühlungsvermögen und Respekt durch.

 

Ablauf und Inhalte

  • Hausbesuch: Einschätzung der Pflegesituation und der Qualität der häuslichen Versorgung.

  • Beratung: Praktische Tipps, Hinweise auf Entlastungsangebote und Unterstützung bei Fragen.

  • Nachweis: Erstellung und Übermittlung der Bescheinigung an die Pflegekasse.

 

Häufigkeit der Beratung

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich

  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich

 

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig.
Ich möchte, dass Sie sich gut begleitet fühlen – nicht kontrolliert.

Kompetenz, die versteht.

Objektivität, die zählt.

Gerne für Sie aktiv mit diesen

Leistungen

Antragshilfe

Pflegegrad beantragen? Wir unterstützen Sie von der Antragstellung bis zur Begutachtung durch den MD.

Pflegegutachten

Ein Pflegegutachten schafft Klarheit – unabhängig, nachvollziehbar und auf Ihre Situation abgestimmt.

Widerspruchs­verfahren

Ihr Pflegegrad wurde abgelehnt? Wir prüfen den Bescheid und begleiten Sie im Widerspruchsverfahren.

Hilfsmittel­beratung

Ob Pflegebett, Rollator oder Alltagshilfe – wir zeigen, welche Hilfsmittel wirklich entlasten und sinnvoll sind.

Schulungen

Pflegen mit Sicherheit: Wir schulen Angehörige praxisnah, individuell und direkt auf die häusliche Situation abgestimmt.

Pflegeberatung

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Regelmäßige Beratungseinsätze sichern Pflegequalität – fachlich begleitet und kostenfrei.