Zertifizierte Pflegesachverständige & Pflegeberaterin
Pflegegeldempfänger müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen.
Ich führe diese Beratungen mit Fachwissen, Einfühlungsvermögen und Respekt durch.
Hausbesuch: Einschätzung der Pflegesituation und der Qualität der häuslichen Versorgung.
Beratung: Praktische Tipps, Hinweise auf Entlastungsangebote und Unterstützung bei Fragen.
Nachweis: Erstellung und Übermittlung der Bescheinigung an die Pflegekasse.
Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig.
Ich möchte, dass Sie sich gut begleitet fühlen – nicht kontrolliert.
Gerne für Sie aktiv mit diesen